Ab dem 01.01.2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Demzufolge müssen Getränkegebinde mit der Kennzeichnung „EINWEG“ oder „MEHRWEG“ versehen werden. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden. Wir haben unseren Kunden die wichtigsten Änderungen für Ihre Verkaufsfläche zusammen getragen.
Ausschlaggebend für die korrekte Beschilderung/Kennzeichnung an der Ware ist die Größe der Preisauszeichnung. Der Text „EINWEG“ oder „MEHRWEG“ muss in gleicher Gestalt und mindestens in der gleichen Schriftgröße dargestellt werden, wie der Preis. Dieses gilt sowohl für Preisauszeichnungen, die über den Produkten hängen als auch für die Preisauszeichnungen an Regalen.
Für ausführliche Informationen verweisen wir auf den offiziellen Internetauftritt zum Verpackungsgesetz: verpackungsgesetz-info.de.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr
Ihr Team Beverage Convenience